Hinweise als Hilfe für die neuen Walramschüler/innen des Jahrgangs 5 und ihre Eltern!Ergänzend zur Hausordnung möchte ich Sie und euch, liebe neue Schülerinnen und Schüler, besonders noch auf einige Verfahrensweisen hinweisen, da sie anfangs zu Schwierigkeiten führen können: 1. Grundregel: Jede/r hat sich so zu verhalten, dass er/sie weder sich selbst noch Andere gefährdet bzw. Sachschaden verursacht. Bei schuldhaft herbeigeführten Schäden haftet der Verursacher.
2. Verhalten zu Beginn des Unterrichts -
Das Schulgebäude wird um 7.50 Uhr für die erste Stunde geöffnet, der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr. -
Die Schüler/innen, deren Unterricht um 7.55 Uhr beginnt, die aber vor 7.40 Uhr eintreffen, können in den Aufenthaltsraum (Cafeteria-Vorraum) gehen. -
Der Einfahrtsbereich des Schulhofes und die Schulhofzufahrt sind unbedingt freizuhalten; Kinder bitte nicht in diesem Bereich aus dem Auto steigen lassen bzw. diese auf dem Lehrerparkplatz absetzen. -
Der Auffahrtsbereich zum Parkplatz und der Parkplatz sind aus Sicherheitsgründen beim Schulweg zu meiden. - Das Befahren des Schulhofes ist wegen Gefährdung der Mitschüler verboten. Dies gilt auch für Skateboards, Inliners u.ä. im Hause und auf dem Hof.
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Fahrräder sind im dafür vorgesehenen Fahrradkeller abzustellen. -
Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrerin / der Lehrer nicht im Klassenraum, wird dies vom Klassensprecher dem Sekretariat gemeldet. Die Schüler/innen bleiben im Raum, bis neue Weisung erfolgt. -
Turnhalle und Fachräume dürfen in der Regel nur in Begleitung einer Lehrerin / eines Lehrers betreten werden. 3. Verhalten während der Pausen und Freistunden -
Während der kleinen Pausen bleiben die Schüler in ihrem Klassenraum oder in dessen Nähe, Toilettenbesuche sind erlaubt. -
In der großen Pause begeben sich die Schüler/innen auf den Schulhof und betreten das Gebäude wieder nach dem ersten Klingeln am Ende der großen Pause, begründete Ausnahmen sind möglich (z.B. Gespräche mit Lehrer/innen, Beantragen und Abholen von Schülerbescheinigungen, Bibliotheksausleihen). -
Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung des am Hofeingang Aufsicht führenden Lehrers gestattet. -
Aus Sicherheitsgründen sind auch das Sitzen auf den Fensterbänken und das Laufen auf den Fluren verboten. -
Zweimaliges Schellen zu Beginn der Großen Pause bedeutet, dass die Schüler/innen in der Klasse bleiben dürfen (z.B. bei starkem Regen). 4. Generelles Verhalten -
Abfälle gehören in die dafür bestimmten Behälter (Mülltrennung beachten). -
Kaugummikauen ist im Gebäude generell untersagt. Kappen sind im Gebäude abzunehmen. -
Handys müssen während des Unterrichts abgeschaltet sein und sind bei allen Arten von schriftlichen Überprüfungen auf dem Lehrertisch abzulegen. -
Gegenstände, durch die Gesundheit und Leben anderer gefährdet werden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. -
Zum Unterricht in den Fachräumen sind alle Schulsachen mitzunehmen. Der Raum ist von der Lehrerin/dem Lehrer, die/der zuletzt unterrichtet hat bzw. dem angewiesenen Schlüsseldienst abzuschließen. -
Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten. 5. Besondere Bestimmungen Bestimmungen bei Fehlen/ Erkrankungen -
Beurlaubungen vor und nach Ferienabschnitten sind lt. Schulordnung (§ 36) nicht erlaubt. Nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen ist drei Wochen vorher ein schriftlicher Antrag mit ausreichender Begründung an die Schulleitung zu richten. Ferienreisen oder Flugtermine werden als Begründung nicht akzeptiert. Darauf hat das Kultusministerium in einem eigenen Rundschreiben nochmals deutlich hingewiesen! - Über Beurlaubungen für einzelne Stunden entscheiden die Fachlehrer, über solche bis zu drei Tagen der Klassenleiter, in weiteren Fällen die Schulleiterin.
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Vorhersehbares Fehlen z.B. bei Operationen, Auslandsaufenthalten etc. bedarf einer Beurlaubung (bis zu zwei Tagen durch den Klassenlehrer, bei mehr als 2 Tagen durch die Schulleitung). Der Antrag der Eltern muss rechtzeitig, mind. 1 Woche vorher, gestellt werden. Entschuldigungen - Das Fehlen vor und nach den Ferien muss durch ärztliche Atteste entschuldigt werden.
- Spätestens drei Tage nach Wiedererscheinen muss ein Fehlen entschuldigt werden. Die Erkrankung ist dem Sekretariat gleich zu Beginn mitzuteilen, um den Klassenleiter zu benachrichtigen.
6. Hinweise zum Versicherungsschutz Bei vorzeitig beendetem Unterricht (z.B. Hitzefrei, Erkrankung des Fachlehrers und fehlende Vertretungsmöglichkeit) gehen wir davon aus, dass alle Schüler sofort die Schule verlassen dürfen. Wer eine Beaufsichtigung bis zur nächsten Heimfahrtgelegenheit wünscht, teilt dies bitte schriftlich der Schulleitung mit. Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, werden in der Regel einer Klasse zugeordnet und unterliegen damit der Aufsicht durch den Fachlehrer. In jedem Fall ist grundsätzlich nur der direkte Schulweg versichert. Private Besorgungen, z.B. Einkäufe auf dem Schulweg, durchbrechen den Versicherungsschutz – lediglich der kurzfristige Besuch bei einer Zahnregulierung ist erlaubt (eine schriftliche Mitteilung ist bei jedem Besuch erforderlich.) Schüler, die wegen Übelkeit o.ä. die Schule verlassen wollen, müssen sich im Sekretariat einen Entlassungsschein holen, der vom betreffenden Fachlehrer ausgefüllt wird und bei Rückkehr dem Klassenlehrer zurückgegeben wird. In diesem Falle werden die Eltern über das vorgezogene Heimkommen verständigt. 7. Schließfächer Für Fahrradhelme, Schulbücher, usw. gibt es gegen Gebühr Schließfächer in der Schule. Der Vertrag wird unmittelbar mit dem Vermieter abgeschlossen. 8. Arbeitsgemeinschaften Für die Klasse 5 werden folgende Arbeitsgemeinschaften angeboten: -
Förderkurs Rechtschreibung (auf Vorschlag des Deutschlehrers) -
Chor-AG (Herr Schulte) -
Fußball-AG (Herr Lühe) -
Orchester-AG (Frau von Pavel) -
Basketball-AG -
Hausaufgabenbetreuung -
Umweltprojekt (Frau Rohländer) (Sammlung von gebrauchten Tinten- und Tonerpatronen). -
voraussichtlich demnächst eine Theater-AG 9. Individuelle Förderung 10. Hausaufgabenbetreuung Wir bieten zweimal in der Woche eine Hausaufgabenbetreuung an. Nähere Informationen - auch zu den Gebühren - erhalten Sie über die Klassenleitung. 11. Elternvertreter/Förderverein Vorsitzende der Schulpflegschaft ist Frau Stüeken (Telefonnummern über das Sekretariat). Vorsitzender des Fördervereins ist Herr Rechtsanwalt Eghard Schmöle. Beitrittserklärungen zum Förderverein liegen auf den Elternabenden aus und sind außerdem im Sekretariat vorrätig. Eltern können sich u.a. gerne bei der Betreuung der Oberstufenbücherei oder der aktiven Unterstützung des Gesundheitsnetzwerkes einbringen. Dort werden immer engagierte Eltern zur stundenweisen Aufsicht gesucht. Ich bin sicher, alles wird sich so langsam einspielen. Ich hoffe, dass ihr, liebe Sextanerinnen und Sextaner, euch schon recht bald sehr wohl an unserer Schule fühlt! |