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Das Voltaire - Programm PDF Drucken E-Mail

Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit

 1. Allgemeine Rahmenbedingungen

 Ziel des Voltaire-Programms:

Es handelt sich um einen individuellen direkten Schüleraustausch von Familie zu Familie.Die lange Dauer des Austauschs (Besuch und Gegenbesuch jeweils 6 Monate) stellt die mit Abstand beste Gelegenheit dar, hohe interkulturelle Kompetenz zu erlangen und die Sprachfähigkeit nachhaltig zu erweitern, da er ein intensives Eintauchen in die verschiedenen Lebensbereiche des „fremden” Landes - Familie, Schule, Freizeit - ermöglicht.

 Aufenthaltsdauer:

  •  zwei Teile von jeweils i.d.R. 6 Monaten, mindestens jedoch 23 Wochen

Beginn: Aufenthalt der Franzosen in Deutschland zwischen Anfang März 2012 und Ende August.

Anschließend: Aufenthalt der deutschen Schüler in Frankreich ab September 2012 für die nächsten 6 Monate (September bis Februar/März 2013).

Die genauen An- und Abreisedaten werden zwischen den Familien vereinbart und mit den Schulen abgesprochen, Mindestdauer sind 23 Wochen im jeweiligen Partnerland.

Der Austausch der französischen Schüler fällt bereits in das Schuljahr der Bewerbung (2011/2012).

 Dementsprechend früh liegt die Bewerbungsfrist: 12.Oktober 2011

 Teilnehmerberechtigte:

  • Schüler der 9. Klasse, d.h.: Die Bewerber müssen sich bei Austauschbeginn – Stichtag ist der 1. März – in der 9. Klasse befinden.
  • Sprachkenntnisse: ausreichende Sprachkenntnisse, um nach kurzer Eingewöhnungszeit dem regulären Unterricht im Gastland folgen zu können. (i.d.Regel bei Antritt des Frankreichaufenthaltes mind. drei Jahre Französisch)
  • Die sonstigen schulischen Leistungen müssen so beschaffen sein, dass sie eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Heimatschule erwarten lassen.

 Unbedingt erforderlich für einen erfolgreichen Austausch ist die Motivation der Bewerber: Sie selbst müssen wirklich den Willen haben, sich auf das insgesamt einjährige Zusammenleben mit einer anfangs fremden Person und ihrem Umfeld einzulassen.

Gerade die lange Dauer erfordert entsprechende Flexibilität, Integrationsfähigkeit und eine gefestigte Persönlichkeit. Der Schüleraustausch fordert von den Beteiligten ein hohes Maß an Einsatz, Kooperationsfähigkeit, Toleranz, Energie und Einfühlungsvermögen. Nur durch die Bereitschaft, diesen Einsatz auf beiden Seiten zu erbringen, wird die Zielsetzung des Austauschs erreicht.

 Kosten:

  • Keine Teilnahmegebühren an, denn die SchülerInnen sind in den Gastfamilien untergebracht.
  • Erhalt eines Kulturportfolios von 250 € für das Entdecken des Partnerlandes durch Ausflüge, Besichtigungen, Kauf von Büchern usw.

Reisekosten:

  • Die Reise nach Frankreich wird von den Familien selber organisiert.
  • Die Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses ist möglich (bis einen Monat vor Beginn des Aufenthalts)
  • Taschengeld für den Alltag (Kino, Theater und sonstige Veranstaltungen, evtl. die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Teilnahme an Exkursionen, für Zwischenmahlzeiten und Getränke sowie den Kauf von persönlichen Artikeln u.ä.)

 Versicherung:

Für den Abschluss einer auch für das Ausland gültigen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst verantwortlich.

 Unterlagen für die Bewerbung:

Bewerbungsbogen:

  •  auf der Homepage des Pädagogischen Austauschdienstes:

http://www.kmk-pad.org/programme/stipendienprogramm-voltaire.html 

  • auf der Webseite der Zentralstelle Voltaire unter der Rubrik „Bewerbung“:

http://www.centre-francais.de/seiten/d/voltaire.html

Des weiteren:

  • Brief auf Französisch, in dem man sich dem Austauschpartner vorstellt (Charakter, Interessen, Motivation zur Teilnahme am Programm, Familie, Alltag zu Hause und in der Schule etc.)
  • aktuelle Fotos von sich, der Familie, Wohnung/Haus, Alltag, Freunden, Schule etc. 
  • formloses Schreiben der Eltern, in dem das Zusammenleben der Familie und die Vorstellungen, die sie mit der Teilnahme am Voltaire-Programm verbinden, beschrieben werden;
  • Kopie der beiden letzten Zeugnisse;

 Bewerbung an:

Bezirksregierung Duesseldorf
Dez. 43.03 - Internationaler Austausch -
Am Bonneshof 35
40474 Duesseldorf
e-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
homepage: www.brd.nrw.de

 Auswahl und Zuordnung der Partner

 Die Bezirksregierung legt unter den bei ihr eingegangenen Bewerbungen eine Rangfolge fest und leitet die Unterlagen der für geeignet befundenen Schülerinnen und Schüler weiter.

Auswahl und Zuordnung der Partner: durch den Pädagogischen Austauschdienst, das Deutsch-Französische Jugendwerk und die Zentralstelle Voltaire

Zuteilungssitzung:  nicht vor Anfang Januar 2011. Anschließend werden die Bewerber umgehend benachrichtigt.

 !!!! Die Chancen auf eine erfolgreiche Vermittlung stehen sehr gut.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 26. September 2011 um 20:54 Uhr
 
Fragen zum Voltaire-Programm PDF Drucken E-Mail

Häufige Schülerfragen:

Wie sollte ich mich auf das Austauschjahr vorbereiten?

Man muss sich dessen bewusst sein, dass es sich nicht um einen Ferienaufenthalt oder um eine Sprachreise handelt, sondern um einen Schüleraustausch, an dem man aktiv teilnehmen muss, das heißt sowohl am Schul- als auch am Familienleben. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer bereit sind, ein neues Umfeld zu entdecken und sich an andere Lebensbedingungen anzupassen.

 Kann ich mir meinen Austauschpartner aussuchen?

Ja: Eintragung seines/ihres Namens in das vorgesehene Feld im Bewerbungsbogen  Der französische Schüler muss sich ebenfalls bewerben und in seinem Bewerbungsbogen Ihren Namen angeben.

  • Wird kein Austauschpartner angegeben: Zuteilungsverfahren.

Es besteht keine Garantie für eine Aufnahme in das Programm.

 An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme habe?

  • am Walram: Frau Sourell
  • in Frankreich: ein verantwortlicher Lehrer als Tutor

 Ist bei Problemen ein Familienwechsel möglich?

Ein Familienwechsel ist theoretisch zwar möglich, jedoch schwierig in der Praxis umzusetzen und möglicherweise mit einem Schul- und Ortswechsel verbunden.

 Welche schulischen Leistungen werden im Partnerland erwartet?

  • nach kurzer Eingewöhnungszeit aktive Teilnahme am Unterricht, an den Klassenarbeiten und Hausaufgaben.

 Welche Bescheinigungen werden von der Gastschule ausgestellt?

  • am Schul(halb)jahresende: schriftliche Bewertung der Leistungen und des Verhaltens, damit die schulischen Bemühungen im Ausland von der Heimatschule anerkannt werden können.
  •  i.d.R. kein Noten- Zeugnis, sondern kurze schriftliche Beurteilungen (Text) durch die jeweiligen Fachlehrer. Das ausgefüllte Bewertungsformular wird am Ende des Aufenthalts des Austauschschülers in Deutschland durch den deutschen Tutor an die Heimatschule des Schülers, z.Hd. des französischen Tutors, geschickt. Der Austauschschüler bekommt eine Kopie des ausgefüllten Bewertungsformulars ausgehändigt.
  • Schulbescheinigungvon der Gastschule über den Zeitraum des Schulbesuchs

 

 Häufige Fragen der Eltern:

 Welches sind die Rechte und Pflichten der Gasteltern?

Den Gasteltern obliegt die Aufsichtspflicht für den Austauschschüler. Sie haften für ihn, und es wird erwartet, dass sie während des gesamten Aufenthalts des Gastes als Ansprechpartner anwesend sind.

Empfehlung: Wünsche und Vorstellungen sowohl des Gastkindes, des aufnehmenden Schülers als auch der Gasteltern zu Beginn des Austausches ausführlich besprechen, vor allem bezüglich der Teilnahme am Familienleben, Ausgehzeiten, Gestaltung der Freizeit, Umgang mit Schulaufgaben, Ausübung gefährlicher Sportarten usw.

 Wie werden die Kosten verteilt?

Die Gastfamilien – sowohl die deutschen als auch die französischen – verpflichten sich schriftlich, folgende Ausgaben für den Gastschüler zuzusichern:

Verpflegung (inkl. Kantine), Unterkunft (ggf. Internat) und Fahrt zur Schule.

Die restlichen Kostenfragen müssen die Familien unter sich regeln.

  • keine Aufwandsentschädigung leisten, wenn eine Familie höhere Ausgaben hatte als die andere oder wenn ein Austausch abgebrochen wird und ein Gegenbesuch nicht stattfinden kann.
  • keine Haftung für Schäden oder eventuelle Konflikte jedweder Natur zwischen den Familien.

Was ist die Rolle des Tutors?

  • Betreuer für beide Austauschpartner als auch als Mittler zwischen den Familien bzw. zwischen den Teilnehmern und den Koordinatoren des Austausches.

a) für den Schüler bzw. die Schülerin aus Nordrhein-Westfalen:

- Information über das Programm und die Anforderungen, die an einen

Austauschschüler bzw. eine Austauschschülerin gestellt werden

- Schullaufbahnberatung

- Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach dem Austausch

 

b) für den ausländischen Gastschüler bzw. die ausländische Gastschülerin:

- Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Stundenplanes, der auch

Unterricht in anderen Fächern bzw. Klassen und Jahrgangsstufen vorsehen sollte,

als in denen, welche der nordrhein-westfälische Schüler/die nordrhein-westfälische

Schülerin besucht

- Unterstützung bei der Eingliederung in das Schulleben

- Unterstützung bei der Bewältigung der schulischen Aufgaben

- Beratung in Konfliktsituationen in der Schule und in der Familie