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Häufige Schülerfragen:
Wie sollte ich mich auf das Austauschjahr vorbereiten?
Man muss sich dessen bewusst sein, dass es sich nicht um einen Ferienaufenthalt oder um eine Sprachreise handelt, sondern um einen Schüleraustausch, an dem man aktiv teilnehmen muss, das heißt sowohl am Schul- als auch am Familienleben. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer bereit sind, ein neues Umfeld zu entdecken und sich an andere Lebensbedingungen anzupassen.
Kann ich mir meinen Austauschpartner aussuchen?
Ja: Eintragung seines/ihres Namens in das vorgesehene Feld im Bewerbungsbogen Der französische Schüler muss sich ebenfalls bewerben und in seinem Bewerbungsbogen Ihren Namen angeben.
- Wird kein Austauschpartner angegeben: Zuteilungsverfahren.
Es besteht keine Garantie für eine Aufnahme in das Programm.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme habe?
- am Walram: Frau Sourell
- in Frankreich: ein verantwortlicher Lehrer als Tutor
Ist bei Problemen ein Familienwechsel möglich?
Ein Familienwechsel ist theoretisch zwar möglich, jedoch schwierig in der Praxis umzusetzen und möglicherweise mit einem Schul- und Ortswechsel verbunden.
Welche schulischen Leistungen werden im Partnerland erwartet?
- nach kurzer Eingewöhnungszeit aktive Teilnahme am Unterricht, an den Klassenarbeiten und Hausaufgaben.
Welche Bescheinigungen werden von der Gastschule ausgestellt?
- am Schul(halb)jahresende: schriftliche Bewertung der Leistungen und des Verhaltens, damit die schulischen Bemühungen im Ausland von der Heimatschule anerkannt werden können.
- i.d.R. kein Noten- Zeugnis, sondern kurze schriftliche Beurteilungen (Text) durch die jeweiligen Fachlehrer. Das ausgefüllte Bewertungsformular wird am Ende des Aufenthalts des Austauschschülers in Deutschland durch den deutschen Tutor an die Heimatschule des Schülers, z.Hd. des französischen Tutors, geschickt. Der Austauschschüler bekommt eine Kopie des ausgefüllten Bewertungsformulars ausgehändigt.
- Schulbescheinigungvon der Gastschule über den Zeitraum des Schulbesuchs
Häufige Fragen der Eltern:
Welches sind die Rechte und Pflichten der Gasteltern?
Den Gasteltern obliegt die Aufsichtspflicht für den Austauschschüler. Sie haften für ihn, und es wird erwartet, dass sie während des gesamten Aufenthalts des Gastes als Ansprechpartner anwesend sind.
Empfehlung: Wünsche und Vorstellungen sowohl des Gastkindes, des aufnehmenden Schülers als auch der Gasteltern zu Beginn des Austausches ausführlich besprechen, vor allem bezüglich der Teilnahme am Familienleben, Ausgehzeiten, Gestaltung der Freizeit, Umgang mit Schulaufgaben, Ausübung gefährlicher Sportarten usw.
Wie werden die Kosten verteilt?
Die Gastfamilien – sowohl die deutschen als auch die französischen – verpflichten sich schriftlich, folgende Ausgaben für den Gastschüler zuzusichern:
Verpflegung (inkl. Kantine), Unterkunft (ggf. Internat) und Fahrt zur Schule.
Die restlichen Kostenfragen müssen die Familien unter sich regeln.
- keine Aufwandsentschädigung leisten, wenn eine Familie höhere Ausgaben hatte als die andere oder wenn ein Austausch abgebrochen wird und ein Gegenbesuch nicht stattfinden kann.
- keine Haftung für Schäden oder eventuelle Konflikte jedweder Natur zwischen den Familien.
Was ist die Rolle des Tutors?
- Betreuer für beide Austauschpartner als auch als Mittler zwischen den Familien bzw. zwischen den Teilnehmern und den Koordinatoren des Austausches.
a) für den Schüler bzw. die Schülerin aus Nordrhein-Westfalen:
- Information über das Programm und die Anforderungen, die an einen
Austauschschüler bzw. eine Austauschschülerin gestellt werden
- Schullaufbahnberatung
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach dem Austausch
b) für den ausländischen Gastschüler bzw. die ausländische Gastschülerin:
- Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Stundenplanes, der auch
Unterricht in anderen Fächern bzw. Klassen und Jahrgangsstufen vorsehen sollte,
als in denen, welche der nordrhein-westfälische Schüler/die nordrhein-westfälische
Schülerin besucht
- Unterstützung bei der Eingliederung in das Schulleben
- Unterstützung bei der Bewältigung der schulischen Aufgaben
- Beratung in Konfliktsituationen in der Schule und in der Familie |